Als Anwender von Kühlschmierstoffen müssen Sie die Vorgaben der Berufsgenossenschaft zur Verhütung von Unfällen und Erkrankungen wahrnehmen. Üblicherweise wird dazu innerbetrieblich eine fachkundige Person benannt. Wir übernehmen diese Aufgaben des KSS-Beauftragten nach DGUV-Regel 109-003 gerne für Sie.

  • Unterstützung bei den Betreiberpflichten
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter durch persönlichen Kontakt
  • regelmäßige Kontrollen nach TRGS 611